Betriebskosten unzulässig

Jetzt zurückfordern!

Überblick: Das Urteil des OGH zu Betriebskosten

Der OGH hält fest: Die Verrechnung intransparent vereinbarter Betriebskosten kann unter gewissen Umständen unzulässig sein. Für viele bedeutet das: Sie könnten als Mieter die bezahlten Betriebskosten zurückfordern und in Zukunft keine mehr bezahlen müssen. 

Frau liest Dokument durch - Betriebskostenklauseln unzulässig

Was heißt das für Sie?

Vertrauen Sie nicht darauf, dass bestehende Verträge passen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Betriebskosten haben. Sie könnten Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Sind SieBetroffen?

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rückforderung haben, überprüfen Sie bei Ihrem Mietvertrag, ob bei der Formulierung der Betriebskostenklauseln:

Ihre rechtlichenMöglich­keiten

Wir prüfen Ihre Betriebskosten und holen zurück, was Ihnen zusteht.

Ihr VorteilVolle Transparenz bei Kosten und Risiken

Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir einen Weg, um Ihre Ansprüche in Zusammenhang mit den Betriebskostenklauseln durchzusetzen.

Rechtsschutz­versicherung

Falls Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen Folgendes an:

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Prozesskosten­finanzierung

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der Ihren Fall gegen Erfolgsbeteiligung finanziert.

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Selbst­finanzierung

Wenn Sie weder über eine Rechts-schutzversicherung verfügen noch eine Prozesskostenfinanzierung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für die Kosten der Rechtsvertretung aufzukommen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.  

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Unsere Expert:in­nen

Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und konnten bereits für viele unserer Mandant:innen Schadenersatzforderungen erfolgreich durchsetzen. 

Sie möchten mehr über die Durchsetzungs­möglichkeiten Ihrer Ansprüche erfahren?

Oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

Fragen zur Rückforderung vonBETRIEBSKOSTEN

Der erste Schritt ist die sorgfältige Prüfung Ihres Mietvertrags. Unsere Kanzlei analysiert diesen im Detail und identifiziert unzulässige Klauseln oder formale Fehler, die eine Rückforderung begründen können. 

Ergibt sich aus der Prüfung ein Rückforderungsanspruch, setzen wir diesen zunächst außergerichtlich durch. In vielen Fällen kann bereits auf diesem Weg eine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht und übernehmen die vollständige rechtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs

Die erste Prüfung des Mietvertrags durch unsere Expert:innen erfolgt kostenlos und unverbindlich.