Überblick: Das Urteil des OGH zu Betriebskosten
Der OGH hält fest: Die Verrechnung intransparent vereinbarter Betriebskosten kann unter gewissen Umständen unzulässig sein. Für viele bedeutet das: Sie könnten als Mieter die bezahlten Betriebskosten zurückfordern und in Zukunft keine mehr bezahlen müssen.
Was heißt das für Sie?
Vertrauen Sie nicht darauf, dass bestehende Verträge passen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Betriebskosten haben. Sie könnten Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie mieten Ihre Wohnung als Privatperson von einem gewerblichen Vermieter
- Der Mietvertrag wurde vom Vermieter vorformuliert und die Betriebskostenregelung wurde nicht individuell ausverhandelt
- Die Betriebskostenklausel ist unklar oder intransparent
Sind SieBetroffen?
Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rückforderung haben, überprüfen Sie bei Ihrem Mietvertrag, ob bei der Formulierung der Betriebskostenklauseln:
- genau und abschließend aufgezählt wird, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden,
- keine vagen Formulierungen wie „insbesondere“ oder „jedenfalls“ verwendet wurden, die zur Intransparenz und damit zur Unwirksamkeit führen,
Ihre rechtlichenMöglichkeiten
Wir prüfen Ihre Betriebskosten und holen zurück, was Ihnen zusteht.
- Überprüfung des Mietvertrags auf rechtssichere Wertsicherungsklauseln
- Überprüfung des Mietvertrags auf unzulässige Klauseln
- Einleitung der Rückforderung und rechtliche Vertretung
Ihr VorteilVolle Transparenz bei Kosten und Risiken
Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir einen Weg, um Ihre Ansprüche in Zusammenhang mit den Betriebskostenklauseln durchzusetzen.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen Folgendes an:
- Kostenlose Deckungsanfrage
- Kostendeckung abhängig vom Versicherungsvertrag
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Prozesskostenfinanzierung
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der Ihren Fall gegen Erfolgsbeteiligung finanziert.
- Kein Kostenrisiko für Sie
- Erfolgsbasierte Finanzierung
- Prüfung durch Experten
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Selbstfinanzierung
Wenn Sie weder über eine Rechts-schutzversicherung verfügen noch eine Prozesskostenfinanzierung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für die Kosten der Rechtsvertretung aufzukommen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
- Transparente Abrechnung RATG
- Keine Erfolgsbeteiligung Dritter
- Kostenersatzrisiko
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Unsere Expert:innen
Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und konnten bereits für viele unserer Mandant:innen Schadenersatzforderungen erfolgreich durchsetzen.
- Spezialisiert auf Schadenersatz- und Rückforderungsprozesse
- Österreichweit tätig
- Individuelle Betreuung statt Massenabwicklung
Sie möchten mehr über die Durchsetzungsmöglichkeiten Ihrer Ansprüche erfahren?
Oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
Fragen zur Rückforderung vonBETRIEBSKOSTEN
Wie läuft eine Rückforderung konkret ab?
Der erste Schritt ist die sorgfältige Prüfung Ihres Mietvertrags. Unsere Kanzlei analysiert diesen im Detail und identifiziert unzulässige Klauseln oder formale Fehler, die eine Rückforderung begründen können.
Ergibt sich aus der Prüfung ein Rückforderungsanspruch, setzen wir diesen zunächst außergerichtlich durch. In vielen Fällen kann bereits auf diesem Weg eine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht und übernehmen die vollständige rechtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs
Was kostet mich die erste Prüfung meines Mietvertrags?
Die erste Prüfung des Mietvertrags durch unsere Expert:innen erfolgt kostenlos und unverbindlich.