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Buchverlage, Kreditvermittler und Banken: Ihre Rechte bei Abzocke mit Faksimile

wenn vermeintlich wertvolle Bücher zur finanziellen Belastung werden

Kunst und Kultur faszinieren seit jeher – sei es in Form von mittelalterlichen Handschriften, antiken Landkarten oder historischen Dokumenten. Besonders begehrt sind sogenannte Faksimiles: originalgetreue Nachbildungen wertvoller Manuskripte, oft aufwendig produziert und limitiert. Doch die große Nachfrage nach den vermeintlichen Schätzen ruft schnell skrupellose Abzocker auf den Plan.

Auf Basis unserer Kanzlei bekannter Fälle zeigen wir auf, wie man Abzocke mit Faksimile erkennen kann, sich davor schützt und was man tun kann, um sein Geld wiederzubekommen.

Faksimile Betrug
  1. Der Erstkontakt: Faksimile-Abzocke durch Missbrauch historischer Adressdaten

    Der erste Schritt bei der Faksimile-Abzocke ist häufig eine unerwartete Kontaktaufnahme, bei dem die Betroffenen telefonisch oder persönlich von dubiosen Verlagsvertretern angesprochen werden. Ein zentrales Element ist hier der gezielte Zugriff auf alte Adresslisten früherer Buchklubs – etwa von Brockhaus oder Bertelsmann. In den 80er- und 90er-Jahren zählten diese Verlage Millionen Mitglieder, die hochwertige Lexika und Buchreihen bezogen. Obwohl diese Buchklubs längst aufgelöst wurden, scheinen ihre ehemaligen Kundendaten in die Hände unseriöser Buchhändler geraten zu sein.

    Vor allem ältere Menschen werden zum Kauf angeblich wertvoller Faksimiles oder Nachbildungen historischer Werke – etwa alter Bibeln oder Urkunden – überredet. Oft unter dem Vorwand, man müsse nur noch einige wenige andere seltene Exemplare erwerben, damit die Buchsammlung einen hohen Sammlerwert erreiche. Die ahnungslosen Käufer erkennen dabei leider nicht, dass sie abgezockt werden, weil ihnen in Wirklichkeit wertlose Fälschungen angedreht werden.

    Schleichende Kostenfalle: Wie dubiose Verlage Betroffene systematisch binden

    Ein typisches Merkmal der Abzocke ist die langfristige Strategie der Anbieter: Die Betroffenen werden nicht einmalig, sondern über Monate oder sogar Jahre hinweg immer wieder kontaktiert – oft von verschiedenen, aber ähnlich auftretenden Verlagen. Die Masche bleibt gleich. In regelmäßigen Abständen bieten die Verlagsvertreter vermeintlich exklusive Bücher oder Faksimiles an, angeblich seltene Sammlerstücke mit hohem Wert. Um Seriosität vorzutäuschen, erhalten die Käufer bei jeder Lieferung aufwendig gestaltete „Echtheitszertifikate“ oder sogenannte „Wertgutachten“. Diese Dokumente wirken überzeugend, sind in Wirklichkeit aber bedeutungslos. So geraten viele Betroffene schleichend in eine finanzielle Abhängigkeit, in der sie nach und nach hohe Beträge investieren – stets im Glauben, eine wertvolle Sammlung aufzubauen, die sich später mit Gewinn veräußern lässt.

    Verkaufsversprechen gegen Gebühr: Die Masche mit den Bücherregistern

    Spätestens dann, wenn die Betroffenen kaum mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um weitere Faksimiles zu kaufen, greifen die Anbieter zu einem neuen Trick: Sie behaupten, die Buchsammlung könne binnen kurzer Zeit erfolgreich verkauft werden, wenn sie zuvor begutachtet und in ein spezielles Bücherregister eingetragen werde. Praktisch, dass die Verlagsvertreter oftmals sogar selbst diese Dienstleistung „anbieten“ – entweder gegen Gebühren im Rahmen von Abomodellen oder scheinbar kostenlos, wenn die Betroffenen sich zum Kauf eines weiteren Buches überreden lassen. So geraten die Betroffenen finanziell noch stärker unter Druck und investieren weiter in eine Buchsammlung, die eigentlich so gut wie keinen Marktwert hat.

    Verlage locken, Kreditvermittler kassieren: Die doppelte Belastung für Pensionisten

    Sind die Ersparnisse der Betroffenen endgültig aufgebraucht, machen die Vertreter trotzdem weiter. Es folgt das nächste verlockende „Angebot“: Ein Kredit, damit vielleicht doch noch ein weiteres Buch gekauft oder zumindest die vermeintlich verkaufsfördernde Registrierung in Bücherregistern bezahlt werden kann. Die Finanzierung läuft dabei über externe Kreditvermittler. Vielen der Betroffenen – meist ältere Menschen mit niedriger Pension – ist nicht klar, was das langfristig bedeutet. Die monatlichen Kreditraten sind mit dem Haushaltsbudget der Betroffenen langfristig nicht bezahlbar. Am Ende wird durch die kreditfinanzierten Maßnahmen nicht die erhoffte Wertsteigerung realisiert, sondern es kommt zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung der Betroffenen.

    Ansprüche prüfen lassen: Warum Betroffene juristischen Rat suchen sollten

    Für Betroffene der Faksimile-Abzocke bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, sich rechtlich zur Wehr zu setzen und die verlorenen Gelder retour zu bekommen:

    • Buchverlage: Gegen die beteiligten Verlage kommen – sofern diese tatsächlich existieren – vorrangig zivilrechtliche Ansprüche zur Durchsetzung der Betroffenenrechte in Betracht. Insbesondere eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums, Sittenwidrigkeit, Wucher oder List wäre denkbar. Die Ansprüche der Geschädigten können in den meisten Fällen aber auch auf schadenersatzrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt werden. Nach den unserer Kanzlei bisher bekannten Fällen hängt die Wahl geeigneter Anspruchsgrundlagen häufig davon ab, wie viel Zeit seit den Käufen bereits verstrichen ist.
    • Kreditvermittler und Banken: Darüber hinaus können auch involvierte Kreditvermittler oder Banken haftbar gemacht werden. Wer tatsächlich passiv klagslegitimiert ist, hängt zumeist davon ab, ob der Kreditvermittler als vertraglich gebundener Vermittler exklusiv für eine Bank tätig war oder nicht. Als geeignete Anspruchsgrundlagen kommen vor allem Ansprüche der Betroffenen auf Schadenersatz wegen mangelhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss oder bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung wegen sittenwidriger Kreditvergabe in Betracht.
    • Strafrechtliche Dimension: In besonders schweren Fällen kann sogar eine strafrechtliche Anzeige gegen einzelne handelnde Personen in Frage kommen, etwa wenn ein Betrugsverdacht vorliegt. In solchen Fällen ist eine Anzeige bei der örtlichen Polizei ratsam.

    Ob und in welchem Umfang Ansprüche konkret bestehen, sollte stets rechtlich fundiert geprüft werden und kann in den einzelnen Fällen durchaus variieren. Wir prüfen gerne Ihre individuellen Ansprüche und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen Roman Taudes und Patrick Brunsteiner jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@atb.law oder telefonisch unter +43 1 39 123 45.