Was ist CEO-Fraud?
Beim CEO-Fraud handelt es sich um eine Form des Social Engineering: Die Täter geben sich mittels gefälschter, täuschend echt wirkender E-Mails als Geschäftsführer, leitende Mitarbeitende oder externe Geschäftspartner aus.
Unter Ausnutzung interner Informationen und mit hohem psychologischem Druck werden Mitarbeiter dazu gebracht, (Sofort-)Überweisungen auf (meist) ausländische Bankkonten zu tätigen – häufig unter dem Hinweis auf Diskretion oder zeitkritische Transaktionen.
Erste Schritte nach einer Falschüberweisung
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, um – falls möglich – die Transaktion zu stoppen oder rückgängig zu machen.
- Sichern Sie alle relevanten Kommunikationsverläufe, insbesondere E-Mails, Anhänge und Zahlungsanweisungen.
- Nehmen Sie rechtlichen Beistand in Anspruch, um gezielt und ohne Zeitverlust Anzeige zu erstatten.
Warum fundierter rechtlicher Beistand entscheidend ist
In der Praxis zeigt sich: Eine Anzeige allein bei der örtlichen Polizeiinspektion führt nicht zwangsläufig zu raschen und effizienten Ermittlungshandlungen. Gerade bei Überweisungsbetrug / CEO-Fraud ist es essenziell, dass die Ermittlungen von den zuständigen Spezialisten durchgeführt werden und keine Zeit verloren geht.
Als erfahrene Kanzlei können wir
- den Sachverhalt rechtlich korrekt einordnen
- die Anzeigeerstattung professionell abwickeln sowie die zuständigen Spezialisten der Kriminalpolizei in Kenntnis setzen
- notwendige Ermittlungsmaßnahmen beantragen und unmittelbare Anordnungen von Sicherstellungen und Beschlagnahmen erwirken
- Geldwäscheverdachtsmeldungen bei den Empfängerbanken erstatten und dadurch die Verfügungsgewalt über die Gelder faktisch einschränken
- Haftpflichtversicherungsmeldung zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Obliegenheitspflichten erstatten
Fazit
Bei CEO-Fraud und vergleichbaren Formen des Überweisungsbetrugs handelt es sich um professionell geplante Straftaten, die schnelle und gezielte Gegenmaßnahmen erfordern. Unsere Kanzlei verfügt über die nötige Erfahrung, die rechtliche Expertise und die notwendigen Kontakte, damit ihn Ihrem Fall die richtigen Schritte gesetzt werden und Sie eine Chance auf Rückführung der herausgelockten Gelder haben.
Neben der akuten Soforthilfe stehen wir Ihnen auch zu Fragen der zivilrechtlichen Haftung und/oder interner Verantwortlichkeiten zur Verfügung. Gerade Fragen zur Geschäftsführerhaftung oder internen Kontrollpflichten spielen im Nachgang häufig eine zentrale Rolle.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen Lukas Riedler und Roman Taudes jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@atb.law oder telefonisch unter +43 1 39 123 45.