Die Bedrohungslage
Cyberangriffe sind längst nicht mehr nur ein Problem großer Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Oftmals verfügen KMUs über weniger ausgeprägte Sicherheitsvorkehrungen und sind daher leichter zu kompromittieren. Zudem kann ein erfolgreicher Angriff auf ein KMU als Sprungbrett für Angriffe auf größere Partnerunternehmen genutzt werden.
Zusätzlich wird betont, dass die Bedrohungslage branchenübergreifend ist. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen im produzierenden Gewerbe, im Handel, in der Dienstleistungsbranche oder im IT-Sektor tätig ist – jede Branche ist potenziell Ziel von Cyberangriffen. Cyberkriminelle machen keinen Unterschied zwischen den Branchen, da sie in allen Bereichen auf wertvolle Daten oder Schwachstellen treffen können.
Finanzielle Folgen: Mehr als nur ein Datenverlust
Die Kosten eines Cyberangriffs können je nach Unternehmen, Art des Angriffs und der Reaktionszeit erheblich variieren und setzen sich aus direkten und indirekten Ausgaben zusammen.
Zu den direkten Kosten gehören technische Maßnahmen, bei denen IT-Sicherheitsexperten den Angriff analysieren und beheben. Auch Lösegeldforderungen, insbesondere bei Ransomware-Angriffen, sowie regulatorische Strafen, zum Beispiel bei Datenschutzverstößen, spielen eine Rolle. Zusätzlich fallen Kosten für die juristische Aufarbeitung und Begleitung sowie für Kommunikation (PR) und allfällige Verhandlungsführung mit den Angreifern an.
Indirekte Kosten entstehen durch den Geschäftsausfall, der erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen kann. Ein Reputationsschaden kann zudem zu einem langfristigen Vertrauensverlust bei Kunden führen. Darüber hinaus können Unternehmen verpflichtet sein, betroffene Kunden oder Geschäftspartner zu entschädigen. Auch mit einer Cyberversicherung bleibt oft ein Eigenanteil zu tragen.
Rechtliche Konsequenzen: Haftung und Compliance
Unternehmen müssen nicht nur die technischen und finanziellen Aspekte eines Cyberangriffs bedenken, sondern auch die rechtlichen Konsequenzen. Datenschutzverletzungen können zu hohen Bußgeldern führen, wie sie etwa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorsieht. Unternehmen sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und im Falle eines Datenlecks die betroffenen Personen sowie die zuständigen Behörden zu informieren. Versäumnisse können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Präventive Maßnahmen: Wie Unternehmen sich schützen können
Prävention ist der beste Schutz vor Cyberangriffen. Unternehmen sollten in umfassende Sicherheitsstrategien investieren, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen. Dazu gehören regelmäßige Sicherheitsupdates, Firewalls, Penetrationstests, Antivirenprogramme und Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Cyberrisiken. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Implementierung eines Notfallplans, der klare Handlungsanweisungen für den Fall eines Cyberangriffs enthält. Der Abschluss eine (guten) Cyberversicherung ist jedenfalls empfehlenswert.
Der richtige Partner: Warum rechtliche Beratung unerlässlich ist
Angesichts der Komplexität und der potenziellen rechtlichen Konsequenzen eines Cyberangriffs ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu sichern. Ein erfahrener Anwalt kann Unternehmen dabei helfen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und im Ernstfall schnell und effektiv zu reagieren. Bei ATB.LAW stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern mit Fachwissen und Erfahrung im Bereich Cybercrime zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen bestmöglich zu schützen – In der Prävention als auch im Ernstfall (Incident Response).
Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Cyberangriffe sind eine ernstzunehmende Bedrohung, die Unternehmen auf vielfältige Weise schaden können. Durch präventive Maßnahmen und rechtliche Beratung können Unternehmen jedoch das Risiko minimieren und sich gegen die finanziellen und rechtlichen Folgen eines Angriffs wappnen. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen Anela Blöch (bloech@atb.law) und Roman Taudes (taudes@atb.law) jederzeit zur Verfügung.