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Geldwäsche in Österreich – Verteidigung bei Verdacht oder Anklage – § 165 StGB

Rechtsanwalt für Geldwäsche in Wien und ganz Österreich – Verteidigung nach § 165 StGB. Wir beraten und vertreten Sie bei Geldwäschevorwürfen, Krypto-Transaktionen und Compliance-Fragen. Diskret, erfahren und strategisch.

Der Vorwurf der Geldwäsche zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. In Österreich wird er nach § 165 StGB verfolgt und kann weitreichende Folgen für die persönliche Freiheit, das Vermögen und den beruflichen Ruf haben. Wer mit einem solchen Verdacht konfrontiert ist, sollte umgehend handeln – und sich an einen erfahrenen Anwalt für Geldwäsche in Wien wenden.

 

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Geldwäsche Rechtsanwalt

Was bedeutet Geldwäsche nach österreichischem Recht?

Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern der illegalen Herkunft von Vermögenswerten, um diese in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Der Straftatbestand erfasst sowohl das Verbergen, Übertragen und Verwenden von Vermögenswerten als auch jede Form der Mitwirkung an solchen Handlungen.


Der Vermögensbegriff ist dabei sehr weit gefasst. Er umfasst nicht nur Bargeld, Immobilien und Wertpapiere, sondern auch virtuelle Währungen wie Bitcoin oder Ethereum, bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Rechte und Forderungen.

Strafrahmen und mögliche Konsequenzen

Der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In qualifizierten Fällen, etwa wenn der Wert der Vermögenswerte über 50.000 Euro liegt oder die Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung erfolgt, kann das Strafmaß bis zu zehn Jahre betragen. Neben einer Haftstrafe drohen auch der vollständige Verlust der betroffenen Vermögenswerte sowie erhebliche Reputationsschäden.

Wie entsteht ein Geldwäscheverdacht?

In der Praxis entstehen Verdachtsmomente häufig durch ungewöhnliche oder auffällige Transaktionen. Dazu zählen zum Beispiel hohe Bargeld- oder Kryptowährungseinzahlungen ohne nachvollziehbare Herkunftsnachweise, Überweisungen aus Hochrisikoländern oder die Verwendung komplexer Firmen- und Treuhandkonstruktionen. Auch Immobilien- oder Unternehmensbeteiligungen, deren wirtschaftlicher Hintergrund unklar ist, geraten schnell ins Visier der Ermittlungsbehörden.

Pflichten zur Geldwäscheprävention

Bestimmte Berufsgruppen sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, aktiv zur Verhinderung von Geldwäsche beizutragen. Dazu gehören Banken, Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler sowie Händler von Kunst- und Luxusgütern ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro. Sie müssen ihre Vertragspartner identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten feststellen, gegebenenfalls eine PEP-Prüfung durchführen und verdächtige Transaktionen an die Geldwäschemeldestelle (FIU) melden. Zudem sind interne Compliance-Strukturen erforderlich, die unter anderem Schulungen, klare Meldewege und eine sorgfältige Dokumentation umfassen.

Ablauf eines Geldwäscheverfahrens

Ein Verfahren beginnt meist mit einer Meldung an die FIU, die von einer Bank, einem Rechtsanwalt oder einer anderen verpflichteten Stelle erstattet wird. Die Staatsanwaltschaft prüft anschließend, ob ein Anfangsverdacht besteht, und leitet gegebenenfalls Ermittlungen ein. Bereits in diesem frühen Stadium können Konten eingefroren, Vermögenswerte beschlagnahmt oder ein Vermögensarrest verhängt werden. Erst danach folgt das eigentliche Strafverfahren, in dem über Schuld oder Unschuld entschieden wird.

Strategien zur Verteidigung

Der wichtigste Schritt bei einem Geldwäschevorwurf ist die sofortige Einbindung eines spezialisierten Strafverteidigers. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation der Herkunft der Gelder oder Vermögenswerte, etwa durch Verträge, Bankbelege oder Rechnungen. Bei Transaktionen mit Kryptowährungen können Blockchain-Analysen helfen, die Herkunft lückenlos nachzuvollziehen. Häufig fehlt zudem der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns – ein Punkt, der in der Verteidigung gezielt aufgegriffen werden kann. Auch die Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmen lässt sich oft erfolgreich anfechten.

ATB.LAW – Ihr Rechtsanwalt bei Geldwäscheverfahren in Wien

Unsere Kanzlei vereint strafrechtliche Expertise mit technischer Kompetenz im Bereich Blockchain-Forensik. Wir vertreten Mandanten in komplexen Geldwäscheverfahren, insbesondere wenn Kryptowährungen, internationale Transaktionen oder komplexe Unternehmensstrukturen eine Rolle spielen. Unsere Verteidigungsstrategien sind diskret, präzise und auf den langfristigen Schutz Ihrer Vermögenswerte ausgerichtet.

 

FAQ – Häufige Fragen zur Geldwäsche

  • Was ist der Unterschied zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung?
    Geldwäsche verschleiert die illegale Herkunft von Vermögenswerten. Steuerhinterziehung vermeidet bewusst Steuern auf legale oder illegale Einkünfte. Beide Delikte können nebeneinander verfolgt werden.

  • Kann ich mich wegen Geldwäsche strafbar machen, ohne es zu wissen?
    § 165 StGB setzt Vorsatz voraus. Strafbar ist, wer weiß oder ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass Vermögenswerte aus einer strafbaren Handlung stammen. Eine fahrlässige Geldwäsche kennt das österreichische Recht nicht.

  • Wie kann ich die Herkunft meiner Gelder nachweisen?
    Typische Belege sind Bankunterlagen, Verträge, Rechnungen und notarielle Bestätigungen. Bei Kryptowährungen unterstützen Blockchain-Analysen die lückenlose Dokumentation der Mittelherkunft.

  • Was passiert bei einer Kontosperre im Geldwäscheverfahren?
    Konten können frühzeitig eingefroren und Vermögenswerte gesichert werden. Es ist möglich, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und einen Antrag auf Aufhebung oder Lockerung der Maßnahme zu stellen.

  • Welche Strafen drohen bei Geldwäsche in Österreich?
    Der Grundtatbestand sieht sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. In qualifizierten Fällen – etwa bei hohem Vermögenswert oder krimineller Vereinigung – sind bis zu zehn Jahre möglich. Zusätzlich drohen Vermögensverfall und Reputationsschäden.

Fazit

Ein Geldwäschevorwurf kann die wirtschaftliche und persönliche Existenz bedrohen. Je früher Sie reagieren und sich professionell verteidigen lassen, desto höher sind die Chancen, die Vorwürfe erfolgreich abzuwehren. ATB.LAW steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite – von der ersten Befragung bis zur endgültigen Entscheidung.

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