Anlegerrecht

Jetzt Kreditgebühren zurückfordern

Wir unterstützen Sie gerne!

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erneut entschieden: Unklare bzw gröblich benachteiligende Formulierungen im Kreditvertrag machen die Verrechnung von Kredit(bearbeitungs)gebühren unwirksam. Die Folge: Kreditkund:innen können die bezahlten Kreditgebühren zurückfordern.

Bearbeitungsgebühr zurückholen

Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag? Jetzt Rückforderung prüfen!

Bereits im Jahr 2024 hat der OGH in einem Verfahren gegen die WSK Bank (2 Ob 238/23y) eine Klausel für unzulässig erklärt, in der mehrere weitere Entgelte  verrechnet wurden (zB Erhebungs- und Überweisungsspesen sowie Kosten für Porto und Drucksorten). Diese Kosten wurden entweder direkt vom Kreditbetrag abgezogen oder dem Kreditkonto angelastet – und das zusätzlich zur eigentlichen Bearbeitungsgebühr.

Der OGH stellte klar: Solche Klauseln sind intransparent und benachteiligen Kreditnehmer:innen – zum Einen kann nicht überprüft werden, ob die Kreditnehmer:innen dadurch doppelt zahlen und zum Anderen bleibt unklar, welche konkreten Leistungen mit der verrechneten Bearbeitungsgebühr überhaupt abgegolten werden sollen.

In einem weiteren erst kürzlich gegen die BAWAG PSK ergangenen Urteil (7 Ob 169/24i) hielt der OGH zudem fest, dass Bearbeitungsgebühren, die prozentuell berechnet werden (z. B. 1,5 % der Kreditsumme), ebenfalls gröblich benachteiligend und daher grundsätzlich unzulässig sind.

Haben Sie Anspruch auf Rückzahlung?

Auf Grundlage der ergangenen OGH-Urteile sind Kreditverträge, die pauschale oder prozentuelle Bearbeitungsgebühren (zB 1,5% der Kreditsumme) oder zusätzliche Entgelte bei Kreditabschluss enthalten, potenziell betroffen. In etwa können – neben der eigentlichen Bearbeitungsgebühr – folgende Entgelte zusätzlich verrechnet worden sein:

  • Gebühren für Grundbuchgesuch bzw Grundbuchauszug

  • Erhebungsspesen

  • Druck- und Überweisungsspesen

  • Schätzgebühr

 

Sie sind unsicher, ob Ihr Kreditvertrag betroffen ist? Wir übernehmen die Prüfung kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir unterstützen Kreditkund:innen dabei, zu viel gezahlte Kreditgebühren zurückzuholen.


Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Anela Blöch und Roman Taudes jederzeit unter office@atb.law bzw. telefonisch unter 01 39 12345 zur Verfügung.