Gibt es Chancen auf Rettung?
Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das endgültige Aus für ein Unternehmen. Ein mögliches – derzeit aber eher unwahrscheinliches – Szenario wäre die Übernahme der Kika/Leiner Gruppe durch einen Investor, der das Unternehmen restrukturiert und auf eine zukunftsfähige Basis stellt. Dafür ist jedoch ein tragfähiges Konzept notwendig, das den Wandel hin zu einem stärker digitalisierten Geschäftsmodell berücksichtigt. Ausgehend vom derzeit wahrscheinlicheren Szenario wird die Kika/Leiner Gruppe jedoch nach Verwertung der Insolvenzmasse abgewickelt und die Insolvenzgläubiger mit der erzielten Quote befriedigt werden.
Meine Rechte als Kunde im Konkursverfahren:
Die Rechte der Kunden sind nach den einzelnen Forderungen zu qualifizieren. Hat man als Kunde etwa eine Ware bereits im Voraus bezahlt und nicht geliefert bekommen, liegt ein beidseitig noch nicht vollständig erfülltes Rechtsgeschäft vor. Als Stichtag ist nach den Angaben in der Ediktsdatei der 15.11.2024 festzumachen. Der Insolvenzverwalter hat in solchen Fällen das Recht entweder an der Erfüllung des Vertrags festzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Wird der Vertrag vom Insolvenzverwalter aufgelöst, trifft den Kunden das Risiko des Vorleistenden und er erhält lediglich eine Insolvenzforderung.
- Bereits bezahlte, aber noch nicht gelieferte Bestellungen: Kunden, die Möbel oder andere Produkte bereits bezahlt haben, sollten ihre Kaufverträge und Zahlungsbelege aufbewahren. Sie gelten als Gläubiger im Insolvenzverfahren und können bestenfalls ihre Ansprüche auf Lieferung der bezahlten Ware geltend machen. Ob die bereits bezahlten Waren tatsächlich noch geliefert werden oder die Gläubiger bloß eine Insolvenzforderung erhalten, hängt primär davon ab, ob der Insolvenzverwalter die Kaufverträge anfechtet oder nicht.
- Nicht eingelöste Gutscheine: Kunden, die nicht eingelöste Gutscheine besitzen, können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderung anmelden. Als Insolvenzgläubiger können betroffene Kunden dadurch zumindest eine Quote erhalten.
- Rückgaberecht und Gewährleistung: Gesetzliche Rückgaberechte oder Gewährleistungsansprüche sind durch die Insolvenz massiv eingeschränkt.
Was Kunden jetzt tun können, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren durchzusetzen
Als Gläubiger ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren. Wer seine Ansprüche nicht rechtzeitig im Insolvenzverfahren anmeldet oder die Herausgabe bereits bezahlter Waren fordert, kann im schlimmsten Fall leer ausgehen und sein Recht auf Quotenzahlung verwirken. Die Tagsatzung zur Prüfung der Forderungen wurde vom Landesgericht St. Pölten als Insolvenzgericht für den 17.01.2025 anberaumt. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet seine Forderung bis spätestens 10.01.2025 als Insolvenzforderung an. Die Gerichtsgebühren betragen EUR 25,00.
Ansprüche auf Herausgabe von Waren können jederzeit geltend gemacht werden. Damit Aus- oder Absonderungsansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, empfiehlt sich die Konsultierung eines Rechtsanwalts.
Potentielle weitere Ansprüche von Kunden
Unabhängig von der Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren stellt sich natürlich die Frage: wie konnte es überhaupt soweit kommen, hätte Kika/Leiner nicht schon früher die Reißleine ziehen müssen?
Für den Fall, dass sich nämlich herausstellen sollte, dass die Geschäftsleitung ihrer Pflicht zur Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrags zu spät nachkam, stehen geschädigten Kunden durch das „Weiterwursteln des Unternehmens“ womöglich sogar weitere Schadenersatzansprüche zu.
Fazit:
Die Insolvenz von Kika/Leiner bedeutet Unsicherheit für Kunden, aber auch Rechte, die sie einfordern können. Eine klare Kommunikation und das Bewahren aller Unterlagen sind nun entscheidend, um mögliche Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Eine rechtlich fundierte Prüfung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist unumgänglich. Gerne stellen wir für Sie auch eine entsprechende Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung und sorgen dafür, dass Sie Ihren Obliegenheiten zeitnahe nachkommen.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Anela Blöch, Roman Taudes und Patrick Brunsteiner jederzeit unter office@atb.law bzw. telefonisch unter 01 39 12345 zur Verfügung.