Rechtlicher Hintergrund
Card Complete hatte bei Transaktionen in Fremdwährungen neben einem vertraglich vorgesehenen Wechselkursmechanismus zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von regelmäßig 1,65 % (teilweise 1,5 %) des Transaktionsbetrags verrechnet. Gleichzeitig enthielten die Wechselkursklauseln Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs.
Die Arbeiterkammer sah darin eine unzulässige Doppelverrechnung von Entgelten für dieselbe Leistung, nämlich die Umrechnung in Euro. Der OGH bestätigte diese Rechtsauffassung und qualifizierte die Vertragsbestimmungen als intransparent und damit unzulässig im Sinne des Konsumentenschutzrechts.
Auf Grundlage dieser Entscheidung verpflichtete sich Card Complete zur Rückzahlung der entsprechenden Gebühren.
Rückforderung
Es können nun alle seit der Einführung der Wechselkursabschläge verrechneten Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Konkret bedeutet dies für die einzelnen Kreditkartenanbieter folgende Zeiträume:
-
Visa und Mastercard: seit dem 1. August 2018
-
Diners Club: seit dem 1. März 2015
Dies gilt ausdrücklich auch für:
-
laufende Kartenverträge
-
bereits beendete Kartenverträge
-
Kund:innen mit offenen Abrechnungen oder Zahlungsrückständen
Die Rückzahlung kann entweder durch Gutschrift auf das Kartenkonto oder durch Überweisung auf ein Girokonto erfolgen, wobei eine Aufrechnung mit offenen Forderungen des Kartenanbieters zulässig ist.
Bedeutung für andere Kreditkartenanbieter
Die Entscheidung des OGH ist nicht auf Card Complete beschränkt. Da der OGH die zugrunde liegende Gebührenstruktur als generell rechtswidrig beurteilt hat, sind auch vergleichbare Entgeltmodelle anderer Zahlungsdienstleister davon erfasst.
Insbesondere sogenannte „Manipulationsentgelte“, „Foreign Currency Fees“ oder ähnliche Zusatzgebühren, die neben Wechselkursabschlägen verrechnet wurden, sind nach dieser Judikatur rechtlich angreifbar.
Rechtliche Unterstützung
Grundsätzich kann jeder Kreditkartenkunde selbst einen Antrag auf Rückforderung beim jeweiligen Anbieter stellen. Unsere Kanzlei unterstützt jedoch selbstverständlich gerne bei der Prüfung und Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen aus unzulässigen Kreditkartenentgelten – sowohl gegenüber Card Complete als auch gegenüber anderen Zahlungsdienstleistern.
Gerne prüfen wir auf Basis Ihrer Abrechnungen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht und setzen diesen erforderlichenfalls auch rechtlich durch.
Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung steht Anela Blöch jederzeit unter bloech@atb.law zur Verfügung.