Technische Funktionsweise des Tesla Wächtermodus
Der Wächtermodus ist eine spezielle Sicherheitsfunktion von Tesla-Fahrzeugen. Befindet sich das Fahrzeug im geparkten Zustand, kann der Wächtermodus aktiviert werden. Dann überwachen Sensoren laufend die Fahrzeugumgebung. Bei Erkennung potenzieller Gefahren oder Bewegungen aktivieren sich die im Fahrzeug integrierten Kameras automatisch und zeichnen die Situation auf. Dies geschieht über Dashcams, die den Bereich rund um das Fahrzeug erfassen.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
Die erste wegweisende Entscheidung zum Wächtermodus traf das BVwG im März 2024. Das Urteil stellte klar: Wer den Wächtermodus aktiviert, wird dadurch zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Nutzung des Wächtermodus nicht als private Datenverarbeitung eingestuft werden kann. Vielmehr unterliegt sie sämtlichen Anforderungen der DSGVO und des DSG. Welche Anforderungen sich daraus für die Videoüberwachung ergeben, haben wir bereits in einem unserer letzten Blogbeiträge im Detail behandelt.
Die zweite Entscheidung bestätigte die rechtliche Einordnung der März-Entscheidung, wobei der konkrete Fall anders gelagert war. Das Gericht stellte fest, dass der Wächtermodus im betreffenden Fahrzeug nicht aktiviert war. Dadurch blieb die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit des Wächtermodus in Österreich unbeantwortet.
Position der Datenschutzbehörde
Eine Klärung dieser Frage wäre wünschenswert gewesen. Denn die österreichische Datenschutzbehörde vertritt eine recht kritische Haltung gegenüber Dashcams. Sie geht davon aus, dass deren Einsatz im Regelfall unzulässig ist. Es bleibt abzuwarten, wie das BVwG die Rechtmäßigkeit des Tesla Wächtermodus, der ja ebenfalls Dashcam-Technologie nutzt, letztlich beurteilt.
Die Rechtsprechung des BVwG hat unmittelbare Auswirkungen auf Tesla-Fahrer in Österreich. Die Aktivierung des Wächtermodus sollte nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen. Schon jetzt ist klar, dass für den rechtmäßigen Einsatz des Wächtermodus konkrete Anforderungen der DSGVO und des DSG zu erfüllen sind. Insbesondere muss die Überwachung am Fahrzeug transparent gekennzeichnet sein. Außerdem müssen Betroffene darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden und wer darauf allenfalls Zugriff hat. Wer den Wächtermodus verwendet, wird auch die rechtzeitige Löschung der Aufnahmen sicherstellen müssen.
Bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben drohen nicht nur behördliche Verfahren, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen. Betroffene, deren Rechte verletzt wurden, können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Höhe möglicher Schadenersatzforderungen ist dabei nicht auf den materiellen Schaden begrenzt.
Fazit
Die BVwG-Entscheidungen markieren einen wichtigen Schritt in der rechtlichen Einordnung moderner Fahrzeugtechnologien. Sie verdeutlichen den Konflikt zwischen technischen Innovationen und dem Schutz der Privatsphäre. Eine abschließende höchstgerichtliche Klärung zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Wächtermodus steht noch aus.
Sowohl die Aktivierung des Wächtermodus als auch die Verwendung von Dashcams oder sonstiger mobiler Kameras will daher wohlüberlegt sein. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen Matija Pfefferkorn und Roman Taudes unter der Telefonnummer 01 3912345 oder per E-Mail office@atb.law zur Verfügung.