KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHREN UNZULÄSSIG
Jetzt zurückfordern!
Überblick: Das Urteil des OGH zu Kreditbearbeitungsgebühren
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass bestimmte Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Damit wurde ein deutliches Signal für den Verbraucherschutz gesetzt – und für viele Kreditnehmer:innen die Tür zur Rückforderung bereits bezahlter Gebühren geöffnet.
Was heißt das für Sie?
Für Sie als Konsument:in eröffnet sich nun die Möglichkeit, diese Entgelte prüfen zu lassen. Bei unzulässigen Klauseln können bereits bezahlte Beträge zurückgefordert werden – selbst bei bereits getilgten Krediten. Denn die in der Regel mehrere Tausend Euro betragenden. Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit jährlich vier Prozent zu verzinsen.
Sind SieBetroffen?
Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf folgende Begriffe. Taucht einer dieser Punkte auf, stehen Ihre Chancen gut, Ihr Geld samt Zinsen zurückzubekommen.
- „Bearbeitungsgebühr“ oder „Bearbeitungsentgelt“
- „Vertragsabschlussgebühr“ oder „Kreditspesen“
- Einmalige Spesen für Erhebung, Auszahlung oder Verwaltung
- Drucksorten- und Portokosten
- Schätzgebühr
- Gebühr für Grundbuchgesuch und Grundbuchauszug
Ihre rechtlichenMöglichkeiten
Kostenlose Erstprüfung & Durchsetzung der Forderungen
- Vertrags‑Check: Sie laden Ihren Kreditvertrag hoch, wir prüfen binnen 48 Stunden.
- Klare Erfolgseinschätzung: Sie erfahren schwarz auf weiß, wie hoch Ihr Rückforderungsanspruch ist.
- Rundum‑Service: Von der Anmeldung Forderung bis zum Prozess: Wir übernehmen alle Schritte.
Ihr VorteilVolle Transparenz bei Kosten und Risiken
Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir einen Weg, um Ihre Ansprüche in Zusammenhang mit dem Urteil des OGH zu Kreditbearbeitungsgebühren durchzusetzen.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen Folgendes an:
- Kostenlose Deckungsanfrage
- Kostendeckung abhängig vom Versicherungsvertrag
- Keine Erfolgsbeteiligung Dritter
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Prozesskostenfinanzierung
Wenn Sie keine Rechtsschutz-versicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der Ihren Fall gegen Erfolgsbeteiligung finanziert.
- Kein Kostenrisiko für Sie
- Erfolgsbasierte Finanzierung
- Prüfung durch Experten
2
Selbstfinanzierung
Wenn Sie weder über eine Rechts- schutzversicherung verfügen noch eine Prozesskostenfinanzierung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für die Kosten der Rechts- vertretung aufzukommen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
- Transparente Abrechnung RATG
- Keine Erfolgsbeteiligung Dritter
- Kostenersatzrisiko
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Unsere Expert:innen
Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und konnten bereits für viele unserer Mandanten Schadenersatzforderungen erfolgreich durchsetzen.
- Spezialisiert auf Schadenersatzprozesse
- Österreichweit tätig
- Individuelle Betreuung statt Massenabwicklung
Sie möchten mehr über die Durchsetzungsmöglichkeiten Ihrer Ansprüche erfahren?
Oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.