Private Clients | Family Offices

Private Clients atb.law Anwalt Wien

Wir begleiten unsere Mandant:innen bei der langfristigen Planung ihres Vermögens. Unser Ziel ist es, sowohl privates als auch unternehmerisches Vermögen vor innerfamiliären Konflikten zu schützen und eine geregelte Weitergabe an die nächste Generation sicherzustellen.

Bei ATB.LAW beraten wir Private Clients bei der vorsorglichen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Hierbei unterstützen wir Sie insbesondere bei der Vorsorge für den Ablebensfall sowie für den Fall unvorhersehbarer Lebensumstände, wie etwa den Verlust der Geschäftsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Unser erfahrenes Team berücksichtigt hierbei in höchstem Maße Ihre persönliche und familiäre Lebenssituation und erarbeitet auf Sie abgestimmte Lösungen zum Schutz Ihres Vermögens. Als Schnittstelle zu unserem gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt beraten wir auch Familienunternehmen (Family Offices) bei der Gestaltung der Vermögensstrukturen und der gesellschaftsrechtlichen Nachfolge.

Als Mediatoren setzen wir uns dafür ein, im Falle von Konflikten eine rasche und effektive Lösung zu finden. Für den Fall, dass der Weg zu Gericht dennoch unvermeidbar ist, vertreten wir Sie mit vollem Einsatz bei Gerichtsprozessen.

Unsere Schwerpunkte

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung sichert den reibungslosen Übergang Ihres Vermögens in die nächste Generation. Dies sind häufig sensible Themen, welche neben qualifizierter rechtlicher Expertise auch höchste Sensibilität und Feingefühl in der Beratung erfordern. 

Rest in Peace!

Für ein friedvolles Ableben sollte die Vermögensnachfolge vom Erblasser:in geregelt werden.

Wir analysieren auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge und Ihres Vermögens Ihre erbrechtliche Ausgangssituation und modifizieren diese nach Ihren Wünschen und Zielen. 

Tut gar nicht weh! 

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind essenzielle Instrumente, um Ihre Selbstbestimmung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit zu wahren. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie vertrauenswürdige Personen, die in Ihrem Namen handeln dürfen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert und umgesetzt werden.

"Nehmen ist seeliger als Geben" - oder andersum?

Schenkungen, sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen, sind wichtige Instrumente der Vermögensübertragung. Durch frühzeitige Schenkungen können steuerliche Vorteile genutzt und Familienstreitigkeiten vermieden werden. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Vermögenswerte rechtssicher und nach Ihren Wünschen übertragen können und dennoch bestmöglich abgesichert bleiben.

"Bis dass der Tod uns scheidet" - weil das nicht der einzige Scheidungsgrund ist...

Partnerschafts- und Eheverträge schaffen Klarheit und schützen beide Partner:innen vor möglichen zukünftigen Konflikten.

Eine Übertragung von Kapitalanlagen, Betrieben und Immobilien zu Lebzeiten des Abgebenden ist natürlich besser als eine plötzliche Übernahme wegen Krankheit oder Todesfall. Oft ist es gewünscht und ratsam, den Senior oder die Seniorin noch als beratende Partner an der Seite zu haben. Daher sollte mit der Planung der Übertragung rechtzeitig begonnen werden. Dies erfordert eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung, um steuerliche Belastungen zu minimieren und eine reibungslose Vermögensübergabe zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Übertragungen, um Ihre  familiäre Harmonie zu bewahren.

Bei der gesellschafts- und erbrechtlichen Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge geht es um mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben der Beantwortung rechtlicher Fragen stehen bei diesen Themen oft auch Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten im Mittelpunkt. Wir gehen mit dieser Ausnahmesituation einfühlsam, aber auch souverän und zielgerichtet um.

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