Der Volvo Abgasskandal im Überblick
Seit 2020 nahm die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den schwedischen Autohersteller Volvo ins Visier. Das Ergebnis: Beim SUV XC60 lagen die Abgaswerte um mehr als das Zwölffache über den zulässigen Grenzwerten. Verantwortlich war eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung – das „Thermofenster“.
Was heißt das für Sie?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stuft die von Volvo verwendeten Thermofenster als illegal ein. Durch den Bescheid des KBA wurde Volvo verpflichtet, binnen zwei Monaten, jeden einzelnen Halter zu Verständigen. Auch österreichische Fahrzeughalter sind vom Volvo Dieselskandal betroffen.
BetroffeneModelle
Sind Sie Besitzer eines VOLVO mit D3 oder D4 Motor? Ihr Fahrzeug könnte vom Dieselskandal betroffen sein.
XC Serie
- XC 90 (Euro 5 & Euro 6)
- XC 70 (Euro 5 & Euro 6)
- XC 60 (Euro 5 & Euro 6)
- XC 40 (Euro 5 & Euro 6)
V Serie
- V 90 (Euro 5 & Euro 6)
- V 70 (Euro 5 & Euro 6)
- V 60 (Euro 5 & Euro 6)
- V 40 (Euro 5 & Euro 6)
S Serie
- S 90 (Euro 5 & Euro 6)
- S 80 (Euro 5 & Euro 6)
- S 60 (Euro 5 & Euro 6)
Ihre rechtlichenMöglichkeiten
Kaufpreis- Rückerstattung
Empfehlung für Wenigfahrer: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Sie erhalten zusätzlich 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis.
- Vollständige Rückerstattung des Kaufpreises
- 4% Zinsen pro Jahr auf den Kaufpreis
- Lukrativ bis ca. 100.000 gefahrene Kilometer (abhängig vom jeweiligen Modell)
- Abzug eines Nutzungsersatzes basierend auf gefahrenen Kilometern
- Rückgabe des Fahrzeugs
ODER
ODER
Schadensersatz (Minderwert)
Fahrzeug behalten: Wenn Sie Ihr Auto behalten möchten, können Sie den Minderwert als Schadensersatz geltend machen.
- Fahrzeug bleibt in Ihrem Besitz
- Schadenersatz von ca. 20% des Kaufpreises
- Ideal für Vielfahrer
Ihr VorteilVolle Transparenz bei Kosten und Risiken
Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir einen Weg, um Ihre Ansprüche in Zusammenhang mit dem Volvo Dieselskandal durchzusetzen.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie vor Kauf Ihres Volvo bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen Folgendes an:
- Kostenlose Deckungsanfrage
- Kostendeckung abhängig vom Versicherungsvertrag
- Keine Erfolgsbeteiligung Dritter
1
Prozesskostenfinanzierung
Wenn Sie keine Rechtsschutz-versicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der Ihren Fall gegen Erfolgsbeteiligung finanziert.
- Kein Kostenrisiko für Sie
- Erfolgsbasierte Finanzierung
- Prüfung durch Experten
2
Selbstfinanzierung
Wenn Sie weder über eine Rechts- schutzversicherung verfügen noch eine Prozesskostenfinanzierung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für die Kosten der Rechts- vertretung aufzukommen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
- Transparente Abrechnung RATG
- Keine Erfolgsbeteiligung Dritter
- Kostenersatzrisiko
3
Unsere Expert:innen
Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und konnten bereits für viele unserer Mandanten Schadenersatzforderungen erfolgreich durchsetzen.
- Spezialisiert auf Schadenersatzprozesse
- Österreichweit tätig
- Individuelle Betreuung statt Massenabwicklung
Sie möchten mehr über die Durchsetzungsmöglichkeiten Ihrer Ansprüche erfahren?
Oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.