KREDIT­BEARBEITUNGS­GEBÜHREN UNZULÄSSIG

Jetzt zurückfordern!

Überblick: Das Urteil des OGH zu Kredit­bearbeitungs­gebühren

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass bestimmte Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Damit wurde ein deutliches Signal für den Verbraucherschutz gesetzt – und für viele Kreditnehmer:innen die Tür zur Rückforderung bereits bezahlter Gebühren geöffnet.

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Was heißt das für Sie?

Für Sie als Konsument:in eröffnet sich nun die Möglichkeit, diese Entgelte prüfen zu lassen. Bei unzulässigen Klauseln können bereits bezahlte Beträge zurückgefordert werden – selbst bei bereits getilgten Krediten. Denn die in der Regel mehrere Tausend Euro betragenden. Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit jährlich vier Prozent zu verzinsen.

Sind SieBetroffen?

Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf folgende Begriffe. Taucht einer dieser Punkte auf, stehen Ihre Chancen gut, Ihr Geld samt Zinsen zurückzubekommen.

Ihre rechtlichenMöglich­keiten

Kostenlose Erstprüfung & Durchsetzung der Forderungen

Ihr VorteilVolle Transparenz bei Kosten und Risiken

Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen finden wir einen Weg, um Ihre Ansprüche in Zusammenhang mit dem Urteil des OGH zu Kreditbearbeitungsgebühren durchzusetzen.

Rechtsschutz­versicherung

Falls Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen Folgendes an:

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Prozesskosten­finanzierung

Wenn Sie keine Rechtsschutz-versicherung haben, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der Ihren Fall gegen Erfolgsbeteiligung finanziert.

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Selbst­finanzierung

Wenn Sie weder über eine Rechts- schutzversicherung verfügen noch eine Prozesskostenfinanzierung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für die Kosten der Rechts- vertretung aufzukommen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.  

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Unsere Expert:in­nen

Wir sind spezialisiert auf Prozessführung und konnten bereits für viele unserer Mandanten Schadenersatzforderungen erfolgreich durchsetzen.

Sie möchten mehr über die Durchsetzungs­möglichkeiten Ihrer Ansprüche erfahren?

Oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir sind jederzeit für Sie erreichbar.