IT-RECHT
Rechtssichere Lösungen für digitale Geschäftsmodelle, Informationstechnologien und Innovationen.
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Plattformen, Cloud-Computing und vernetzte Produkte verändern die Art, wie Unternehmen Werte schaffen und mit ihren Kund:innen interagieren. Mit dieser Entwicklung wächst auch die Regulierungsdichte in diesem Bereich: AI Act, Data Act, Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), NIS-2-Richtlinie, Cyber Resilience Act (CRA). Die Vielzahl an neuen Regularien stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Daneben bleiben klassische IT-rechtliche Themen rund um Software- und Hardwareverträge, E-Commerce und Datenschutz hochaktuell.
ATB.LAW vereint juristische Expertise mit ausgeprägtem technischem Verständnis. Wir beraten Konzerne, KMUs und Start-ups ganzheitlich an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Technologie. Wir verstehen nicht nur Recht – wir wissen, dass praktikable Lösungen auch den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen unserer Mandant:innen entsprechen müssen.
Ganzheitliche Betreuung aus einer Hand
IT-Recht steht selten allein. Datenschutz, Cybercrime, Geldwäscheprävention, Compliance und gesellschaftsrechtliche Strukturierung greifen ineinander. ATB.LAW verbindet diese Kompetenzfelder unter einem Dach – unsere Mandant:innen profitieren von einer abgestimmten Beratung statt vielen einzelnen Ansprechpartner:innen. Insbesondere bestehen enge Schnittstellen zu unseren Bereichen Datenschutz und Compliance, Cybercrime, Kryptonachverfolgung und Mittelherkunft sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht.
Klar und pragmatisch
Im IT-Recht zählen Geschwindigkeit und ein Verständnis für das Geschäft unserer Mandant:innen. Wir liefern keine theoretischen Abhandlungen, sondern Lösungen, die in der Praxis funktionieren – ob bei der Verhandlung eines Cloud-Vertrags, in der KI-Strategie eines Konzerns oder im Krisenfall nach einem Cyberangriff.
Unsere Schwerpunkte
IT-Verträge, Software und Lizenzierung
ATB.LAW gestaltet, prüft und verhandelt IT-Verträge aller Art. Dazu gehören Software-Entwicklungsverträge, Lizenzverträge, SaaS-Verträge, Cloud-Verträge, Service Level Agreements, Wartungsverträge und Projektverträge. Wir begleiten IT-Projekte von der Ausschreibung über die Vertragsverhandlung bis zur Abnahme.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Absicherung von Software, Quellcode, Nutzungsrechten und Lizenzmodellen. Wir beraten zur Rechtekette bei Mitarbeiter:innen und externen Entwickler:innen, zu Open-Source-Software sowie zur rechtssicheren kommerziellen Verwertung digitaler Produkte.
Künstliche Intelligenz, Datenrecht und Data Act
ATB.LAW unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen. Wir beraten zur Risikoklassifizierung nach dem AI Act, zu Transparenzpflichten, Kennzeichnungspflichten, Dokumentationspflichten, KI-Governance, Schulungskonzepten, Haftungsfragen und Vertragsgestaltung in KI-Projekten.
Zudem beraten wir zum Datenrecht und zur Datenökonomie. Dazu gehören Datenzugangsrechte, Datennutzungsrechte, Datenlizenzverträge, Strategien zur rechtskonformen Datenerfassung, Datenverwertung und Datenmonetarisierung sowie der Schutz von Daten gegenüber Dritten. Einen wichtigen regulatorischen Rahmen bildet dabei der Data Act.
Cybersicherheit, NIS 2, DORA und Cyber Resilience Act
ATB.LAW berät Unternehmen umfassend zu Cybersicherheit und regulatorischer IT-Compliance. Wir prüfen, ob Unternehmen unter die NIS 2-Richtlinie beziehungsweise das österreichische NISG 2026 fallen, begleiten die Umsetzung organisatorischer und technischer Maßnahmen und unterstützen bei Dokumentation, Governance und Meldepflichten gegenüber Behörden.
Für Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister beraten wir zu DORA. Dazu zählen IKT-Risikomanagement, Drittparteienrisiko, digitale Resilienztests und Vorfallmeldungen. Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen unterstützen wir bei Fragen zum Cyber Resilience Act, insbesondere bei Produktdesign, Sicherheitsupdates, Fertigungsprozessen und CE-Konformität.
Plattformregulierung, E-Commerce und digitale Geschäftsmodellechäftigtendatenschutz
ATB.LAW berät Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über Online-Plattformen, Marktplätze, App-Stores, Buchungsplattformen oder Vergleichsportale anbieten. Wir prüfen Plattformbedingungen, beraten zu Ranking, Bewertungen, Transparenzpflichten, Beschwerdemechanismen, Account-Sperren und einseitigen Plattformentscheidungen.
Im E-Commerce unterstützen wir bei Online-Shops, Marktplätzen und digitalen Vertriebsmodellen. Wir gestalten AGB, Kundenbedingungen, Nutzungsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten und rechtssichere Prozesse. Außerdem beraten wir zu Werbung, Preisangaben, Online-Bewertungen, Influencer-Marketing, Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Websites, digitale Auftritte und IT-Transaktionen
ATB.LAW prüft Websites und digitale Auftritte auf Rechtskonformität. Dazu gehören Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Tracking-Setups, Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsgesetz sowie rechtliche Fragen zu Domains, Namensrechten und digitalen Inhalten.
Bei IT-Transaktionen begleiten wir den Verkauf von Softwarelösungen, IT-Assets und Know-how. Wir beraten bei IT-bezogenen Teilen von M&A-Transaktionen, sichern IP-Rechte, Lizenzpositionen, Softwarerechte und bestehende Vertragsstrukturen ab und unterstützen bei der rechtlichen Due Diligence.
Unsere Expert:innen
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