ARBEITSRECHT

Cybercrime Anwalt Wien

Arbeitsrecht für IT-Unternehmen und digitale Geschäftsmodelle

Vom Eintritt bis zum Austritt – rechtssicher, unternehmerisch und persönlich.

Arbeitsrecht prägt das tägliche Miteinander zwischen Arbeitgeber:innen und Beschäftigten. Es entscheidet über Planungssicherheit, Unternehmenskultur und wirtschaftlichen Erfolg. Bei jedem Unternehmen entstehen insebsondere durch die Digitalisierung rechtliche Herausforderungen. Remote Work, Datenschutz, IT-Compliance, Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbote und der Schutz von Know-how müssen arbeitsrechtlich sauber geregelt werden.

ATB.LAW berät und vertritt Arbeitgeber:innen, Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, im laufenden arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft, bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen und Trennungsprozessen sowie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten und Behörden.

Unsere Beratung verbindet arbeitsrechtliche Expertise mit besonderem Verständnis für IT-Recht, Digitalisierung, Datenschutz, Compliance und unternehmerische Entscheidungsprozesse. Dadurch entwickeln wir Lösungen, die rechtlich tragfähig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir setzen auf vorausschauende Gestaltung statt kostspieliger Streitigkeiten und vertreten Sie konsequent, wenn der Konflikt unvermeidbar wird. Persönlich, lösungsorientiert und mit dem unternehmerischen Blick, den anspruchsvolle arbeitsrechtliche Mandate erfordern.

Unsere Schwerpunkte

ATB.LAW erstellt, prüft und verhandelt Arbeitsverträge, Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge sowie Sondervereinbarungen für leitende Angestellte. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Lösungen für IT-Unternehmen, technologieorientierte Betriebe und digitale Geschäftsmodelle.

Wir gestalten rechtssichere Regelungen zu Homeoffice, Remote Work, Bring Your Own Device, Vertraulichkeit, Konkurrenzklauseln, Bonusmodellen, Mitarbeiterbeteiligungen, Dienstreisen und Dienstwagen. Dadurch werden arbeitsrechtliche Risiken reduziert und klare Grundlagen für die Zusammenarbeit geschaffen.

ATB.LAW begleitet Unternehmen bei Kündigungen, Entlassungen, einvernehmlichen Auflösungen und Aufhebungsvereinbarungen. Wir unterstützen bei sensiblen Trennungsprozessen, Personalabbau, Sozialplänen und der Einhaltung des Frühwarnsystems nach dem AMFG.

Bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen nach AVRAG und M&A-Transaktionen entwickeln wir arbeitsrechtliche Umsetzungsstrategien. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und organisatorisch praktikable Lösung.

ATB.LAW vertritt Unternehmen, Geschäftsführer:innen, Vorstände und leitende Angestellte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Arbeits- und Sozialgerichten. Dazu gehören Kündigungsanfechtungen, Entlassungsanfechtungen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Diskriminierungsverfahren, Mobbingverfahren und arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren.

Wir vertreten Unternehmen auch bei Streitigkeiten über Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitsverpflichtungen und Mitarbeiterabwerbung. Unsere Prozessführung ist strategisch, lösungsorientiert und auf das wirtschaftliche Ziel des Unternehmens ausgerichtet.

ATB.LAW berät Unternehmen bei kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit Betriebsräten, Betriebsratswahlen und kollektivvertraglichen Themen. Besondere Bedeutung haben Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Vergütung, IT-Nutzung, Mitarbeiterüberwachung und dem Einsatz digitaler Systeme.

Durch die besondere Expertise von ATB.LAW im IT-Recht beraten wir Arbeitgeber auch an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Datenschutz, Digitalisierung und Compliance. Dazu zählen Beschäftigtendatenschutz, elektronische Personalakten, KI im Arbeitsverhältnis, Recruiting-Tools, Performance-Management, BYOD, Homeoffice, interne IT-Richtlinien und der AI Act im HR-Kontext.

ATB.LAW unterstützt Unternehmen bei arbeitsrechtlicher Compliance, internen Meldekanälen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz, internen Untersuchungen, Entgelttransparenz und Gleichbehandlung. Wir beraten auch bei Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren nach arbeitsrechtlichen Nebengesetzen.

Darüber hinaus bietet ATB.LAW praxisnahe Inhouse-Schulungen und Workshops für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Betriebsräte an. Die Schulungen behandeln typische arbeitsrechtliche Alltagsthemen ebenso wie aktuelle Entwicklungen in Judikatur, Gesetzgebung, Datenschutz, Compliance und Digitalisierung.

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