Ransomware-Angriffe zählen zu den größten Risiken für Unternehmen. Nach einem Angriff sind innerhalb weniger Stunden technische, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Beim A1 Security Day 2026 haben Mag. Roman Taudes, LL.M., und Mag. Anela Blöch von ATB.LAW gezeigt, wie Unternehmen diese Situation bewältigen können.
Der A1 Security Day fand am 15. Oktober 2026 im A1 Headquarter in Wien statt. Rund 300 Unternehmer:innen, CISOs und Fachleute aus der IT-Sicherheit nahmen teil. Das Leitthema lautete „Die KI-Bedrohung: Cyber Security im Zeitalter der Superintelligenz“.
Keynote: „Wenn AI zuschlägt – Erpressungsfälle in der Praxis“
ATB.LAW begleitet seit Jahren Unternehmen nach Hackerangriffen und Erpressungen. In der Keynote standen Erfahrungen aus dieser Praxis im Mittelpunkt.
Künstliche Intelligenz verändert Cyber-Erpressung grundlegend. Phishing-Nachrichten werden fehlerfrei und persönlich. Stimmen und Videos lassen sich täuschend echt fälschen. Angriffe laufen zunehmend automatisiert ab. Dadurch geraten auch kleinere und mittlere Unternehmen stärker ins Visier.
Panel: „Verhandlungen mit Hackern – Zahlen oder Schützen?“
Im Panel ging es um eine der schwierigsten Fragen nach einem Ransomware-Angriff: Soll ein Unternehmen mit den Tätern verhandeln und gegebenenfalls zahlen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere:
-> die Verfügbarkeit intakter Backups
-> Art und Umfang abgeflossener Daten
-> sanktions- und geldwäscherechtliche Vorgaben
-> Vorgaben der Cyber-Versicherung
-> die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung
Eine professionelle Lösegeldverhandlung kann auch dann sinnvoll sein, wenn am Ende nicht gezahlt wird. Sie verschafft Zeit, liefert Informationen über Täter und Datenabfluss und kann die Forderung deutlich senken. ATB.LAW führt solche Verhandlungen und begleitet bei Bedarf auch die Abwicklung der Zahlung.
Incident Response: Die ersten Stunden entscheiden
Nach einem Hackerangriff ist strukturiertes Handeln entscheidend. Bewährt haben sich folgende Schritte:
-> betroffene Systeme isolieren und Beweise sichern
-> Krisenstab mit IT-Forensik und Rechtsberatung einberufen
-> Meldepflichten nach DSGVO und NISG 2026 prüfen
-> Strafanzeige erstatten
-> Kommunikation nach innen und außen koordinieren
NIS-2: Neue Pflichten seit 1. Oktober 2026
Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das NISG 2026. Es setzt die europäische NIS-2-Richtlinie um. Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle in gestaffelten Fristen an die Behörde melden. Die Leitungsorgane tragen ausdrücklich Verantwortung. Ein Ransomware-Angriff ist häufig ein meldepflichtiger Vorfall.
Datenschutz: Meldung binnen 72 Stunden
Sind personenbezogene Daten betroffen, liegt in der Regel eine Datenschutzverletzung vor. Diese ist grundsätzlich binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO). Bei hohem Risiko sind auch die betroffenen Personen zu informieren (Art. 34 DSGVO). Die Meldepflichten nach DSGVO und NISG 2026 bestehen nebeneinander und sollten aufeinander abgestimmt werden.
Unsere Leistungen bei Hackerangriffen
ATB.LAW unterstützt Unternehmen umfassend vor, während und nach einem Cyberangriff:
-> Incident Response und Krisenbegleitung
-> Lösegeldverhandlungen mit Tätern
-> Meldungen an Datenschutzbehörde und Cybersicherheitsbehörde
-> Strafanzeigen und Vertretung im Strafverfahren
-> Haftungs- und Versicherungsfragen
-> Rückverfolgung von Krypto-Zahlungen gemeinsam mit forensischen Partnern
-> Prävention, Notfallpläne und NIS-2-Compliance
Häufige Fragen
Was ist ein Ransomware-Angriff?
Bei einem Ransomware-Angriff verschlüsseln Täter Daten oder Systeme und fordern Lösegeld, meist in Kryptowährung. Häufig drohen sie zusätzlich mit der Veröffentlichung gestohlener Daten.
Ist die Zahlung von Lösegeld in Österreich erlaubt?
Ein allgemeines Verbot besteht nach derzeitigem Stand nicht. Unzulässig sind jedoch insbesondere Zahlungen an sanktionierte Personen oder Gruppen. Jeder Fall erfordert eine Einzelprüfung.
Muss ein Ransomware-Angriff gemeldet werden?
Häufig ja. Sind personenbezogene Daten betroffen, gilt die 72-Stunden-Frist der DSGVO. Für Einrichtungen im Anwendungsbereich des NISG 2026 bestehen zusätzliche Meldepflichten.
Wer hilft bei Lösegeldverhandlungen in Österreich?
ATB.LAW in Wien führt Verhandlungen mit Erpressern und berät zu allen rechtlichen Fragen nach einem Hackerangriff.
Kontakt
Ist Ihr Unternehmen von einem Hackerangriff betroffen? Oder möchten Sie sich auf den Ernstfall vorbereiten? Kontaktieren Sie uns unter office@atb.law oder +43 1 39 12345.